Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)
der Performance Agency, Am Brunnengarten, 68169 Mannheim,
Stand: September 2024
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Performance Agency, Am Brunnegarten, 68169 Mannheim (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Video- und Fotoproduktion, Online Marketing, Performance Marketing, Mitarbeitergewinnung und Auftragsgewinnung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
2. Leistungen
2.1. Der ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen im Bereich der Mediengestaltung und im Online Marketing. Hierzu zählen insbesondere Leistungen aus den folgenden Bereichen:
Fotografie
Videografie
Performance Marketing
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Leistungsangebot des ANBIETERS an den KUNDEN. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
2.3. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
2.4. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.
2.5. Die einzelnen, konkreten Leistungen, z.B. die Beschaffenheit der Videoproduktion und die Anzahl der zu erstellenden Bilder, ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Leistungsangebot des ANBIETERS an den KUNDEN.
2.6. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.
2.7. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
2.8. Der KUNDE verpflichtet sich, die zur vertraglichen Leistung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen und dem ANBIETER Zugriff auf angeforderte Gegenstände oder Unterlagen zu verschaffen, die zur Erfüllung der Leistungen erforderlich sind. Ist die Leistungsdurchführung wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht durch den KUNDEN gestört und/oder unmöglich, ist jegliche Haftung des ANBIETERS diesbezüglich ausgeschlossen.
2.9. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
4.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
4.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
4.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
5. Vertragslaufzeit, Kündigung
5.1. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
5.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den ANBIETER insbesondere dann vor, wenn der KUNDE gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, insbesondere gegen die Mitwirkungspflichten oder gegen die Pflicht zur Zahlung der Vergütung, und der KUNDE diesen Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.
5.3. Jede Kündigung bedarf der Textform (z.B. per E-Mail).
6. Haftung und Gewährleistung
6.1. Der ANBIETER haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der ANBIETER nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung des ANBIETERS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
6.3. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Schäden waren bei Vertragsschluss vorhersehbar und typisch.
6.4. Der ANBIETER haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Internetverbindung zwischen dem KUNDEN und dem Server des ANBIETERS, sofern es sich um Leistungen handelt, die über das Internet erbracht werden, und nicht für Stromausfälle oder Ausfälle von Servern, die nicht im Einflussbereich des ANBIETERS liegen.
6.5. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des KUNDEN werden durch die Regelungen dieses Abschnitts nicht eingeschränkt.
7. Nutzungsrechte
7.1. Der ANBIETER räumt dem KUNDEN ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen der Vertragsdurchführung erstellten Inhalten (wie z.B. Fotos und Videos) ein. Eine weitergehende Nutzung oder Bearbeitung der Inhalte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des ANBIETERS zulässig.
7.2. Alle Rechte an den durch den ANBIETER oder dessen Beauftragte entwickelten Konzepte, Strategien, Texte, Grafiken und anderen Inhalten verbleiben beim ANBIETER, es sei denn, die Rechteübertragung wird ausdrücklich vertraglich vereinbart.
8. Geheimhaltung
8.1. Die PARTEIEN verpflichten sich, sämtliche Informationen, die sie im Rahmen der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses voneinander erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.
8.2. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des ANBIETERS, sofern der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.